Aktualisiert am 15. Oktober 2026 – vom Verkaufsteam der Freddy Michaud SA, Immobilienagentur in Verbier seit 1966.
Seit dem 1. Januar 2016 verbietet das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG, bekannt als «Lex Weber») den Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, in denen deren Anteil 20 % des Wohnungsbestands übersteigt. Das Val de Bagnes – und damit Verbier – liegt deutlich über dieser Schwelle. Die direkte Folge: In Verbier kauft man eine Zweitwohnung im bestehenden Bestand. Das sollten Sie vor dem Kauf wissen.
Was ist die Lex Weber?
«Lex Weber» ist der geläufige Name des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen. Es geht auf die gleichnamige Volksinitiative des Umweltschützers Franz Weber zurück, die am 11. März 2012 knapp (mit 50,6 % der Stimmen) angenommen wurde. Als Zweitwohnung im Sinne des Gesetzes gilt eine Wohnung, die weder ganzjährig von einer in der Gemeinde wohnhaften Person bewohnt noch dauerhaft der touristischen Beherbergung gewidmet ist. Die Schweizer Gemeinden müssen ihren Zweitwohnungsanteil jedes Jahr erheben: Über 20 % gilt das Bauverbot.
Was sagt das Gesetz konkret?
Nach der Annahme der Initiative 2012 wurde das ZWG am 20. März 2015 verabschiedet und trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Es begrenzt den Anteil der Zweitwohnungen auf 20 % pro Gemeinde. In Gemeinden über dieser Schwelle dürfen keine neuen klassischen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden: Neue Wohnungen müssen Erstwohnungen oder touristisch bewirtschaftete Wohnungen sein.
Was sich in Verbier konkret ändert
Der Zweitwohnungsmarkt in Verbier stützt sich heute vollständig auf bestehende Wohnungen. Chalets und Wohnungen, die vor dem 11. März 2012 erstellt wurden – sogenannte «altrechtliche» Wohnungen –, dürfen weiterhin frei als Zweitwohnung genutzt werden: Sie können sie kaufen, nach Belieben bewohnen, vermieten oder wieder verkaufen, ohne Nutzungsbeschränkungen durch das ZWG.
Warum altrechtliche Objekte an Wert gewinnen
Das Angebot an Zweitwohnungen ist heute praktisch eingefroren: Es entstehen kaum noch neue, während die Nachfrage nach Verbier hoch bleibt. Diese strukturelle Knappheit stützt den Wert bestehender Objekte – ein zentraler Punkt für Ihre Kauf- oder Verkaufsüberlegungen.
In Verbier investieren – trotz oder dank der Lex Weber
Für eine Immobilieninvestition in Verbier hat das Gesetz die Attraktivität des Bestands paradoxerweise gestärkt: Das Angebot ist begrenzt, in einem Ferienort, dessen internationale Nachfrage nicht nachlässt. Eine altrechtliche Wohnung kann ohne Einschränkung pro Woche oder pro Saison vermietet werden, eine Mietrendite erzielen und frei weiterverkauft werden. Im Neubau bieten touristisch bewirtschaftete Wohnungen eine geregelte Alternative: Sie müssen dauerhaft vermietet werden, in der Regel über eine professionelle Bewirtschaftungsstruktur.
Und wenn Sie bauen oder umbauen möchten?
Altrechtliche Wohnungen dürfen renoviert und in den gesetzlichen Grenzen (rund 30 % der Hauptnutzfläche) erweitert werden. Erstwohnungen können weiterhin gebaut werden. Jedes Projekt wird mit der Gemeinde im Einzelfall geprüft – unser Team begleitet Sie dabei.
Häufige Fragen
Kann ich in Verbier noch eine Zweitwohnung kaufen?
Ja – im bestehenden Bestand. Die Lex Weber verbietet die Schaffung neuer Zweitwohnungen, nicht den Kauf oder Verkauf von Wohnungen aus der Zeit vor 2012, die den Grossteil des Marktes in Verbier ausmachen.
Kann eine Person mit Wohnsitz im Ausland in Verbier kaufen?
Hier gilt ein anderes Gesetz (BewG, bekannt als «Lex Koller»): Der Erwerb einer Ferienwohnung durch eine Person mit Wohnsitz im Ausland bleibt in Verbier im Rahmen der kantonalen Bewilligungen und Kontingente möglich. Jede Situation verdient eine persönliche Beratung.
Gilt die Lex Weber auch für die Vermietung?
Nein: Die Vermietung einer bestehenden Wohnung pro Woche oder pro Saison ist vom ZWG nicht betroffen. Das Gesetz regelt die Schaffung neuer Wohnungen, nicht die Vermietung des Bestands.
Darf ich meine Zweitwohnung in Verbier vermieten?
Ja, ohne Einschränkungen durch das ZWG: Eine altrechtliche Wohnung darf bewohnt, ausgeliehen oder pro Woche bzw. pro Saison vermietet werden. Unser Vermietungsservice kümmert sich um alles, einschliesslich der Kurtaxe.
Kann ich in Verbier eine neue Wohnung kaufen?
Ja, aber unter Bedingungen: Neue Wohnungen sind entweder Erstwohnungen (bewohnt von Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde) oder touristisch bewirtschaftete Wohnungen mit dauerhafter Vermietungspflicht. Für eine klassische Zweitwohnung konzentriert sich der Markt auf den Bestand.
Sie planen einen Kauf in Verbier?
Entdecken Sie unsere Immobilien zum Kauf in Verbier und im Val de Bagnes, unsere FAQ zum Immobilienkauf und unseren Service für Immobilienbewertungen. Seit 1966 begleitet die Freddy Michaud SA Käufer und Verkäufer in diesem besonderen Markt.
Quellen: Bundesgesetz über Zweitwohnungen vom 20. März 2015 (ZWG, SR 702); Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information, ist unverbindlich und stellt keine Rechtsberatung dar. Massgebend sind allein die geltenden Gesetzestexte sowie die Entscheide der zuständigen Behörden; aus dem Inhalt dieser Seite kann keine Haftung abgeleitet werden.
